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Recht: Kurzdarstellungen und Übungsfälle. Stand 2.12.2005

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Diese Seite hat folgenden Inhalt:


1

Verschaffen Sie sich einen Überblick über eines der Rechtsgebiete


2

Für Studierende gilt immer noch: Übung macht den Meister - Testen Sie erworbene oder repetierte Erkenntnisse anhand der Übungsfälle. Die Sachverhalte stammen aus Bundesgerichtsfällen oder wurden vom Autor zu didaktischen Zwecken kreiert.


3

Mittelfristig ist geplant, die Rechtsprechung des Bundesgerichts unter der Rubrik gestern in Lausanne zu verfolgen.

Bereits besprochene Entscheide werden zu sehen sein unter Archiv

Die Abonnenten sollten die Rubrik "Lausanne gestern" als täglichen Newsletter zugeschickt erhalten. Dieser Teilbereich ist erst in der Testphase.



4

Treten Sie in Kontakt mit dem Autor, bringen Sie Kritik und Anregungen an oder senden Sie einen kantonalen Entscheid ein.


5

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Hätten Sie's gewusst?

"Der Fussgänger darf einen durch eine Verkehrsinsel unterteilten Streifen in einem Zug überqueren, wenn er auf Grund seiner Beobachtungen, zu welchen er gestützt auf Art. 49 Abs. 2 am Ende SVG und Art. 47 Abs. 2 Satz 2 VRV verpflichtet ist, davon ausgehen darf, dass er dadurch keine herannahenden Fahrzeuglenker zu brüsken Manövern zwingt. Zu einem Warten auf der Insel ist der Fussgänger nur verpflichtet, wenn Fahrzeuge bereits so nahe sind, dass sie nicht mehr rechtzeitig anhalten könnten, und er daher gemäss Art. 47 Abs. 2 Satz 2 VRV von seinem Vortritt nicht Gebrauch machen darf."

Bundesgericht, Entscheid Nr. 6S.223/2002, publiziert am 16.12.2002